Zahlungserinnerung Steuern 2025

Zahlungserinnerung Steuern

Die Grund- und Hundesteuern, die Zweitwohnungssteuer und die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer der Stadt Schmalkalden und ihrer Ortsteile sind für das I. Quartal zum 15.02.2025 fällig.


Hinweis Hundesteuer: Hier wurden keine neuen Bescheide verschickt. Beachten Sie bitte die ausgewiesenen Fälligkeiten auf den Bescheiden von 2019 bis 2024! Die Bescheide von 2019 bis 2024 behalten für die Folgejahre ihre Gültigkeit, sofern keine Änderungsbescheide durch die Stadt Schmalkalden erlassen werden.  


Bankverbindung: Rhön-Rennsteig-Sparkasse Schmalkalden 

IBAN: DE81840500001505000030 / BIC: HELADEF1RRS

Damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann, bitten wir bei der Überweisung um die Angabe der Kassenzeichen (XNKK……..-OBJ……NX). Bei Nachfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiter/innen wenden:

Grundsteuer, Spielapparatesteuer, 
Hunde- und Zweitwohnungssteuer:
Herr Ornigg    T 03683 667 118
Frau AnschützT 03683 667 146
Gewerbesteuer:
Frau Kociemba  T 03683 667 204 
E-Mail: steuerwesen@schmalkalden.de 

Grundsteuerreform 2025

ELER Projekte Stadt Schmalkalden

Stadtverwaltung

Formulare

Formulare

Skip to content