Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, am 23. Februar 2025
„Ohne regelmäßige Wahlen gibt es keine Demokratie. Denn in allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahl entscheiden wir Bürger, welche Personen und Parteien die Macht bekommen sollen.“
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Weiterführende Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl finden Sie hier:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (Stadt Schmalkalden) stellen.
Die Frist hierfür endet hier am 02. Februar 2025!
Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie hier:
Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen 2024 | Ergebnisse
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