Das Stadtwappen zeigt in Rot eine zweitürmige silberne Burg mit blauem Dach und vier goldenen Turmknäufen, im offenen Tor einen gespaltenen Schild, darin vorn in Gold eine schwarze Henne mit rotem Kamm und roten Lappen auf grünem Dreiberg, hinten in Blau einen neunmal von Silber und Rot geteilten, golden gekrönten Löwen.
Der Inhalt des Schildes (Henne und Löwe) geht auf die geschichtliche Entwicklung der Stadt in der Zeit von 1360 bis 1583 zurück. Während dieser Zeit lebte die Stadt Schmalkalden in einem Kondominat (Doppelherrschaft) zwischen der Landgrafschaft Hessen-Kassel und der gefürsteten Grafschaft Henneberg.
Als im Jahre 1583 Graf Georg Ernst von Henneberg kinderlos starb, fielen die Henneberger Besitzungen an Landgraf Wilhelm IV von Hessen-Kassel.
Verwendung von Hoheitszeichen der Stadt Schmalkalden
Entsprechend § 7 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) dürfen Hoheitszeichen der Stadt Schmalkalden (Wappen und Flaggen) ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch die Stadtverwaltung Schmalkalden verwendet werden.
Die Genehmigung wird auf Antrag an die Stadtverwaltung Schmalkalden gestellt.
Hauptamt, Frau Dierich T 03683 667 149
Altmarkt 1
98574 Schmalkalden
Gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Schmalkalden mit Gebührenverzeichnis wird für die Benutzung des Wappens der Stadt Schmalkalden eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € bis 50,00 € erhoben.