Durch den Stadtrat der Stadt Schmalkalden wurde mit Beschluss am 20.05.1996 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Schmalkalden beschlossen.
Dieser Bereich wird durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und in Teilbereichen umgestaltet. Das insgesamt ca. 75 ha umfassende Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Süden: Bahnlinie Schmalkalden-Zella-Mehlis Näherstiller Straße 11 bis Bahnhofstraße, Westen: Bahnhofstraße, Eichelbach einschließlich Krankenhaus, Nordwesten: Röthbergrain, Am Universalwerk, Radweg Schmalkalden- Kleinschmalkalden, Norden: Teichstraße, Schmalkalde, Gespringweg, Osten: Schlossküchenweg, Walrabstraße, Schlosshohle, Renthofstraße, Hedwigsweg / Autohaus, Näherstiller Straße 15.
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Rahmenplan
Der Rahmenplan ist Handlungsgrundlage für die Entwicklung des Sanierungsgebietes Innenstadt Schmalkalden und wurde seit 1999 den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst. Hier sind die Sanierungsziele, die Ziele der Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung, die Ziele der wirtschaftlichen, strukturellen und funktionalen Entwicklung, die Ziele der Stadtgestaltung, die Ziele zur Entwicklung der Grün- und Freiflächen, der kommunale Klimaschutz sowie die Strategie zur Realisierung der Sanierungsziele festgeschrieben.
ISEK-Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gibt als langfristiges, informell angelegtes Planungsinstrument die Leitziele für die Gesamtstadt Schmalkalden und ihre räumliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung vor.
Steuerliche Begünstigung von Baumaßnahmen an Gebäuden im Sanierungsgebiet Innenstadt Schmalkalden
Der Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Gebäude im Sanierungsgebiet ist oft mit Einschränkungen und finanziell höherem Aufwand verbunden, die der Eigentümer im Interesse der Allgemeinheit zu tragen hat.
Zu dessen Entlastung sieht das Steuerrecht durch den § 7h des Einkommenssteuergesetzes Erleichterungen vor. Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung sind die Lage im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt Schmalkalden“, der Erhalt des Gebäudes aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung und der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Schmalkalden über die durchzuführenden Baumaßnahmen vor der Vergabe der Leistungen.
Grundlage für diese Vereinbarung ist die Vorlage der sanierungsrechtlichen Genehmigung, die in der Stadtverwaltung im Bauamt/Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung beantragt werden kann.
Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Städtebauförderprogramme des Bundes, des Landes Thüringen und der Stadt Schmalkalden ist eine Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes möglich.
Die entsprechende Beratung erfolgt im Bauamt/Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Schmalkalden, Frau Hauck T 03683 667220.
Baugestaltungssatzung, Erhaltungssatzung
Die Baugestaltungssatzung gibt vor, welche Materialien, Abmessungen, Farben, Werbeanlagen usw. an den Objekten im Bereich der historischen Altstadt anzuwenden sind. Erhaltungssatzung
Die untere Denkmalschutzbehörde ist zuständig für:
- Schutz und Erhalt von Denkmalen
- Erteilung von Genehmigungen für Änderungen an Denkmalen
- Beratung und Information zu Denkmalschutz und der Denkmalpflege
- Einhaltung / Durchsetzung denkmalrechtlicher Bestimmungen
- Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen