Ortsrecht

Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schmalkalden ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO -) Vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung. Die ThürBekVO finden Sie unter folgendem Link:

Bürgerservice Thüringen – ThürBekVO | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, … | gültig ab: 01.11.1994

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat in § 16 seiner Hauptsatzung vom 25.08.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt durch eine elektronische Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Stadt Schmalkalden unter: Bekanntmachungen erfolgt.

Nach § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden können Satzungen der Stadt Schmalkalden während den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Schmalkalden im Rathaus, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden, eingesehen werden. Gegen Kostenerstellung kann ein Ausdruck erstellt und übergeben werden.


Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schmalkalden vom 19.12.2024


Grundsteuerreform 2025

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