Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO -) vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grundlage der ThürBekVO hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden in § 16 Abs. 1 seiner Hauptsatzung vom 01.08.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Schmalkalden durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Stadt Schmalkalden erfolgt. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Schmalkalden, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden, einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Folgende Satzungen werden in elektronischer Ausgabe hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind für die Dauer ihrer Gültigkeit hier abrufbar:
Sonstiges Ortsrecht: