Wichtige Information für alle Grundstückseigentümer in der Stadt Schmalkalden und allen Ortsteilen
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden vom Finanzamt Südthüringen (bisher Finanzamt Suhl) auf der Grundlage der von den Grundstückseigentümern eingereichten Steuererklärungen für alle Grundstücke neue Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (Stichtag) 01.01.2022 festgestellt.
Auf der Basis dieser neuen Grundsteuerwerte wurden vom Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge ermittelt. Diese wurden Ihnen bereits per Grundsteuermessbescheid mitgeteilt.
Zum 01.01.2025 sind auf dieser Grundlage durch die Stadtverwaltung Schmalkalden gegenüber allen Grundstückseigentümern neue Grundsteuer-Veranlagungsbescheide zu erlassen. Diese werden den Grundstückseigentümern im Laufe des Monats Januar 2025 zugestellt.
Ihre neue Grundsteuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag des Objektes multipliziert mit dem gültigen Hebesatz.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Da sich bei allen neuen Bewertungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform die zu zahlenden Grundsteuerbeträge geändert haben, zahlen Sie bitte erst, wenn Ihnen die neuen Veranlagungsbescheide von der Stadtverwaltung Schmalkalden vorliegen.
- Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank für die Zahlung von Grundsteuern vereinbart haben, so ist dieser vor der ersten Fälligkeit von Ihnen zu löschen bzw. entsprechend des Bescheides für das Jahr 2025 auf die dann aktuellen zu zahlenden Grundsteuerbeträge anzupassen. Da sich bei jedem Grundstück die zu zahlenden Beträge ändern werden, ist die Anpassung zwingend notwendig!
- Die bereits in unserer Verwaltung vorliegenden SEPA-Basis-Lastschriftmandate (Abbuchungsaufträge) gelten für die Grundsteuer B weiterhin. Sollten Sie dazu Änderungen wünschen, teilen Sie uns diese bitte bis spätestens 31.01.2025 mit. Für die Grundsteuer A werden ab dem Jahr 2025 für alle Objekte neue Kassenzeichen vergeben. Dies hat zur Folge, dass die vorliegenden SEPA-Basis-Lastschriftmandate keine Gültigkeit mehr haben. Aus diesem Grund werden den neuen Bescheiden für die Grundsteuer A, die im Januar 2025 versendet werden, SEPA-Formulare beigefügt. Sollten Sie weiterhin die Abbuchung der Grundsteuer A wünschen, so reichen Sie das SEPA-Basis-Lastschriftmandat bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 31.01.2025 in unserer Verwaltung ein. Das SEPA-Formular finden Sie auch in diesem Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Schmalkalden.
- Die neuen Grundsteuerbescheide, welche im Januar 2025 durch die Stadt Schmalkalden versendet werden, gelten auch für die Folgejahre, sofern bezüglich des veranlagten Steuerobjektes keine Änderungen eintreten.
- Die Veranlagung von Objekten auf fremdem Grund und Boden (betrifft Garagen und Bungalows) entfällt zum 01.01.2025. Ab dem 01.01.2025 werden die Eigentümer von dem Grund und Boden immer für das gesamte Grundstück einschließlich des aufstehenden Gebäudes veranlagt. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Eigentümer von dem Grund und Boden berechtigt ist, die Grundsteuer (anteilig) auf den Pächter umzulegen.
- Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen ändert sich die Besteuerungsart von Nutzer- auf Eigentümerbesteuerung. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2025 nur die Eigentümer und nicht mehr die Nutzer (Pächter) von land- und forstwirtschaftlichen Flächen gegenüber der Stadt Schmalkalden steuerpflichtig sind. Wir möchten auch hier darauf hinweisen, dass der Eigentümer der land- und forstwirtschaftlichen Fläche berechtigt ist, die Grundsteuer (anteilig) auf den Nutzer/Pächter umzulegen.
- In dem Zeitraum vom 01.01.2022 (Stichtag/ Hauptfeststellungszeitpunkt) bis zum 01.01.2025 (Beginn des neuen Veranlagungszeitraumes) sind natürlich bei einigen Objekten schon wieder Änderungen eingetreten (z.B. Eigentümerwechsel, Änderung der Nutzungsart, An- oder Umbauten etc.). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Änderungen noch nicht alle mit der neuen Bescheidung im Januar 2025 Berücksichtigung finden können, da die Aufarbeitung durch das Finanzamt Südthüringen erst nach und nach erfolgen kann und der Stadtverwaltung Schmalkalden noch nicht alle Änderungs-Messbescheide für diesen Zeitraum vorliegen.
Für Rückfragen bezüglich dieser Informationen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Schmalkalden, Sachgebiet Steuerwesen, zur Verfügung:
Herr Ornigg | T 03683 667 118 |
Frau Anschütz | T 03683 667 146 |
Frau Kociemba | T 03683 667 204 |
E-Mail: steuerwesen@schmalkalden.de
Informationen über die vom Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschlossenen Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B, welche ab dem 01.01.2025 Gültigkeit haben, finden Sie auf der Internetseite der Stadt Schmalkalden (www.schmalkalden.de).
Wichtige Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2024 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schmalkalden beschlossen.
Die Hebesätze wurden in der vom Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschlossenen Hebesatz-Satzung für die Grundsteuern ab dem 01.01.2025 in folgender Höhe festgesetzt:
Grundsteuer A | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 310 v.H. |
Grundsteuer B | Grundsteuer für die Grundstücke | 495 v.H. |
Ihre neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 berechnet sich aus dem vom Finanzamt Südthüringen (bisher Finanzamt Suhl) festgesetzten Messbetrag des Objektes multipliziert mit dem der Grundstücksart entsprechenden Hebesatz.
Die vollständige Hebesatz-Satzung finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik –Bekanntmachungen/ Rechts- und Kämmereiamt.
Wichtige Information von der Stadtkasse Schmalkalden !
Wichtige Information von der Stadtkasse Schmalkalden!
Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 sind zum 01. Januar 2025 durch die Stadtverwaltung Schmalkalden gegenüber allen Grundstückseigentümern Grundsteuer-Veranlagungsbescheid zu erlassen.
Die Hauptveranlagung für die Grundsteuer findet am 02. Januar 2025 statt.
Im Zusammenhang mit den dafür notwendigen EDV-Arbeiten in der Stadtverwaltung Schmalkalden bleibt am Donnerstag, dem 02. Januar 2025, die Stadtkasse geschlossen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.