Die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Thüringer Gleichstellungsgesetz festgelegt.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchgesetzt wird. Sie ist extern für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schmalkalden und intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen tätig.
Wenn Sie Informationen, persönliche Unterstützung, Rat und Hilfe brauchen, Vorschläge zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte.
Kontakt
Frau Lenk | T 03683 667 121
e-mail
Nähere aktuelle Infos zur Gleichstellung auf Landesebene erhalten Sie hier: gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de