Führerschein-Pflichtumtausch

Antragstellung beim Führerschein-Pflichtumtausch

Alle Angaben zum Antragstellung finden Sie auf Internetseite des: Landratsamtes

Standort der Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen:
Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen
Tel.: 03693/485 – 7200
Fax: 03693/485 – 7010
E-Mail: fahrerlaubnis(a)lra-sm.de

Informationen, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, finden Sie hier.

Die Jahrgänge 1965 – 1970 müssen ihren Papierführerschein bis zum 19.01.2024 umgetauscht haben!

Wir empfehlen, den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf.

Umtausch alter Papier-Führerschein in EU-Kartenführerschein

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Antragstellung vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis ODER gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original
  • Führerschein im Original
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Informationen, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, finden Sie hier.

Wir empfehlen, den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf.

Hier können Sie Ihren Termin Online buchen.


Die Umtauschfristen ergeben sich wie folgt:

Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19.01.2033 umtauschen. Ansonsten gilt:

Führerscheinausstellung (Papierführerschein) bis einschließlich 31.12.1998

Geburtsjahr FührerscheininhaberEnde der Umtauschfrist
1959 – 1964  19.01.2023
1965 – 1970   19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheinausstellung ab 01.01.1999 bis 18.01.2013

Ausstellungsjahr FührerscheinEnde der Umtauschfrist
1999 – 2001   19.01.2026
2002 – 2004     19.01.2027
2005 – 2007  19.01.2028
2008  19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013    19.01.2033

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf. Aufgrund des großen Andrangs werden prioritär erst alle Führerscheine umgetauscht, welche zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen.

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