Information zu der Leistung
- wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen
- Arten:
- Vierteljahresfischereischein (ohne Lichtbild i. V. m gültigen Personalausweis/Reisepass gültig)
- Jugendfischereischein (Vollendung achtes Lebenjahr, aber noch nicht vierzehntes Lebensjahr (Ausübung nur in Begleitung eines Volljährigen Fischereischeininhabers)
- Jahresfischereischein (ab vierzehnten Lebensjahr) für ein Kalenderjahr
- Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
- Zehnjahresfischereischein für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre
- Vierteljahresfischereischein für den Zeitraum von 3 Monaten
- Fischereischein auf Lebenszeit
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Lichtbild (außer für Vierteljahresfischereischein)
- Zeugnis über abgelegte Fischereiprüfung
- alte Fischereischeine müssen mitgebracht und abgegeben werden
Formular: Antrag-Fischereischein