Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Die Ausstellung und der Versand von Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Aushändigung im Briefwahlbüro vor Ort sind erst möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen. Der voraussichtliche Beginn der Briefwahl ist für den 10. Februar 2025 geplant. Ein früherer Termin ist unwahrscheinlich, da die Stimmzettel erst nach Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt werden können. Die Zulassung erfolgt nach den Entscheidungen der Landeswahlausschüsse und des Bundeswahlausschusses über etwaige Beschwerden, welche spätestens am 30. Januar 2025 getroffen werden. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und an die zuständigen Gemeindebehörden ausgeliefert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahl bei einer vorgezogenen Neuwahl des Bundestages verkürzt ist. Es ist daher erforderlich, Ihre Briefwahlunterlagen zügig zu beantragen, auszufüllen und zurückzusenden. Dies erfordert eine schnellere Bearbeitung im Vergleich zu einer regulären Bundestagswahl am Ende einer Legislaturperiode.
Zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie die Möglichkeit, den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu scannen oder direkt über diesen Link: www.wahlschein.de den Antrag einzureichen.