Beantragung (vorläufiger/Express-) Reisepass
Informationen zur Leistung
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung, auch von Kindern, erforderlich
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten
- bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen und die Anwesenheit eines Elternteils (auch bei über 16-jährigen) zur Identitätsbestätigung erforderlich
- bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters Zustimmungserklärung 2024 nicht erforderlich, falls beide Elternteile anwesend sind
- oder falls Sie alleine sorgeberechtigt sind: tagesaktuelle Negativauskunft vom Jugendamt oder folgendes Formular: Dokumentenbeantragung – alleiniges Sorgerecht
- Ausstellung des Reisepasses für Minderjährige: obliegt nur einem Elternteil das Sorgerecht, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen oder folgendes Formular Dokumentenbeantragung – alleiniges Sorgerecht
- Expressreisepass: Ausstellung i.d.R. 3 bis 4 Werktage nach Antragsstellung
- der normale Reisepass hat 32 Seiten, für Vielreisende gibt es den Reisepass mit 48 Seiten
- die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen
- Express-Reisepass, falls Sie den Reisepass dringend benötigen, Bearbeitungsdauer ca. 4 Werktage
- vorläufiger Reisepass, wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen
- der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip)
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Personalausweis
- alter Reisepass (wenn vorhanden)
- bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkundefalls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind (z. Bsp. auf Grund von Heirat oder Namensänderung)
- bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklärung), nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind
Formulare
Gebühren
- 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind (6 Jahre gültig)
- 70,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind (10 Jahre gültig)
- falls Schmalkalden nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr
- 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
- 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten
Rechtsgrundlagen
Ausstellung des Reisepasses für Minderjährige
- Bedarf der Beantragung der Zustimmung beider Elternteile, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben
- die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung (s. Formular) des anderen Sorgeberechtigten und die Ausweiskopie vorliegt
- die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerbüro geprüft
- obliegt nur einem Elternteil das Sorgerecht, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen
- in Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit)
- dann ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie erneut Unterlagen vorlegen müssen
- bitte bringen Sie daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht mit
Eintragung der sorgeberechtigten Elternteile:
- in Reisepässen für Minderjährige können gem. Nr. 4.4a PassVwV, auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden
- Voraussetzung: Unterscheidung des Familiennamens eines sorgeberechtigten Elternteils von dem des Minderjährigen
- eingetragen werden alle sorgeberechtigten Elternteile
- die Antragstellung kann ausschließlich mit formloser Zustimmung beider Elternteile erfolgen
- besteht alleiniges Sorgerecht und führt das Kind einen von dieser Person abweichenden Familiennamen, wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen
- Hinweis:
- das Sorgerecht ist in Form eines amtlichen Beschlusses nachzuweisen
(Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Sterbeurkunde, anderweitiges gerichtliches Dokument) - eine Geburtsurkunde der minderjährigen Person ist vorzulegen
- die Eintragung ersetzt keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteile