Beantragung Personalausweis

Informationen zur Leistung

  • Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, sobald sie 16 Jahre alt sind, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen
  • auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Personalausweises möglich
  • Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, sind allein antragsberechtigt
  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung, dies gilt auch für Kinder
  • bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen und die Anwesenheit eines Elternteils (auch bei über 16-jährigen) zur Identitätsbestätigung erforderlich
  • Ausstellungsdauer Personalausweis: zwei bis drei Wochen
  • Ausstellungsdauer vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit drei Monate): sofort

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto 
  • Personalausweis/Reisepass
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden
  • bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkundefalls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind (z. Bsp. auf Grund von Heirat oder Namensänderung)
  • bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklaerung-2024), nicht erforderlich / falls beide Elternteile anwesend sind oder falls Sie alleine sorgeberechtigt sind: tagesaktuelle Negativauskunft vom Jugendamt oder folgendes Formular: Dokumentenbeantragung – alleiniges Sorgerecht

Formulare

Gebühren

  • Personalausweis (10 Jahre gültig): 37,00 €
    • Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig): 22,80 €
    • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig): 10,00 €

Informationen beim Verlust/ Diebstahl des Personalausweises

  • bei Verlust/ Diebstahl des Personalausweises/ vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet das Bürgerbüro zu informieren
  • es genügt nicht, wenn Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen
  • Personalausweis mit Online-Funktion:
  • falls Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis so schnell wie möglich sperren lassen (auch telefonisch) (bitte telefonisch fett hinterlegen und folgenden Link hinterlegen https://www.bmi.bund.de/DE/service/sperrhotline-personalausweis/sperrhotline-personalausweis-node.html)
  • Wiederauffinden des Dokumentes:
  • Sie sind verpflichtet das Wiederauffinden zu melden

Rechtsgrundlagen

Neujahrskonzert 4.1.2025

ELER Projekte Stadt Schmalkalden

Stadtverwaltung

Grundsteuerreform 2025

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