Ausstellung Bewohner-, Monatsparkkarten 2025

Ab sofort werden die Bewohner- und Monatsparkkarten, für das Jahr 2025 beim Bürgerbüro ausgestellt.  Im Hinblick auf die Schließzeiten zwischen den Feiertagen bzw. Brückentag (30.12.2024), möchten wir Sie bitten, diese daher rechtzeitig beim Bürgerbüro zu beantragen/zu erwerben.

Bei Neubeantragung legen Sie bitte den ausgefüllten Antrag, die Zulassung und ggf. die Vollmacht des Fahrzeughalters vor. Den Antrag erhalten Sie ebenfalls im Bürgerbüro.

Wenn Sie bereits eine Parkkarte besitzen, benötigen Sie für die Neuausstellung lediglich die Zulassung.

Anspruch auf eine Parkkarte haben Sie nur, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schmalkalden haben und sich dieser in der Innenstadt befindet. Auf der Parkkarte können bis zu zwei Kennzeichen notiert werden. Pro Anwohner können zwei Parkkarten ausgestellt werden. Der Parkausweis kostet 60,00 € pro Jahr.

Des Weiteren möchten wir Sie davon in Kenntnis setzten, dass sich ab 01.01.2025 die Zuständigkeit für die Beantragung/Erwerb von Untersuchungsberechtigungsscheinen ändert. Diese werden dann nicht mehr durch das Bürgerbüro/Meldestelle ausgestellt. (Verwaltungsvorschrift Nr. 34/2024 Thüringer Staatsanzeiger)

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist dann online, mittels eID Funktion des Personalausweiseses in einem webbasierten Portal, bzw. beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) schriftlich oder durch persönliches Erscheinen zu beantragt. Für alle die, die keine digitale Antragsmöglichkeit haben, kann die Bearbeitung des entsprechenden Antrages beim  Regionaldirektion Südthüringen, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl,

Tel. 0361/57-38148000 E-Mail: Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de erfolgen.

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30. NOV – 22. DEZ 2024

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