An-, Um- und Abmeldungen von Haupt- und Nebenwohnsitz

Informationen zur Leistung:

  • innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache, wenn
  • Sie innerhalb Schmalkaldens in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
  • Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Schmalkalden gezogen sind oder
  • Sie aus dem Ausland nach Schmalkalden gezogen sind
  • für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen (Vorlage Betreuerausweis oder Gerichtsbeschluss)
  • in Ausnahmefällen (z.B. wenn eine persönliche Vorsprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist) kann eine Anmeldung unter Vorlage einer Vollmacht oder Vorsorgevollmacht (im Original) erfolgen
  • bei Minderjährigen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass, Aufenthaltsgenehmigung oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit
  • bei Erstanmeldung ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen
  • bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden
  • Wohnungsgeberbestaetigung nach §19 Bundesmeldegesetz
  • bei Vertretung:
  • Vollmacht An-Ab-Ummeldung Wohnsitz
  • Formular Anmeldung bei der Meldebehörde
  •  zusätzlich: Betreuerausweis
  • ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
  • obliegt nur einem Elternteil das Sorgerecht, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen

Formulare

  • ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
  • ggf. Negativbescheinigung Jugendamt

Gebühren: Keine

Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz


Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung

Informationen zur Leistung

  • Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Schmalkalden nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen
  • beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden – befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung
  • die Abmeldung ins Ausland kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug persönlich oder in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formular vorzunehmen
  • die Abmeldung einer Nebenwohnung ist persönlich oder

in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formular vorzunehmen

Benötigte Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und/oder Reisepasses
  • bei schriftlicher Abmeldung:
    • Kopien der Ausweisdokumente

Gebühren: Keine

Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz

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