Fischereischein

Information zu der Leistung

  • wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen
  • Arten:
  • Vierteljahresfischereischein (ohne Lichtbild i. V. m gültigen Personalausweis/Reisepass gültig)
  • Jugendfischereischein (Vollendung achtes Lebenjahr, aber noch nicht vierzehntes Lebensjahr (Ausübung nur in Begleitung eines Volljährigen Fischereischeininhabers)
  • Jahresfischereischein (ab vierzehnten Lebensjahr) für ein Kalenderjahr
  • Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
  • Zehnjahresfischereischein für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre
  • Vierteljahresfischereischein für den Zeitraum von 3 Monaten
  • Fischereischein auf Lebenszeit 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Lichtbild (außer für Vierteljahresfischereischein)
  • Zeugnis über abgelegte Fischereiprüfung
  • alte Fischereischeine müssen mitgebracht und abgegeben werden

Formular: Antrag-Fischereischein

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