Informationen zur Leistung
- Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, sobald sie 16 Jahre alt sind, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen
- auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Personalausweises möglich
- Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, sind allein antragsberechtigt
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung, dies gilt auch für Kinder
- bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen und die Anwesenheit eines Elternteils (auch bei über 16-jährigen) zur Identitätsbestätigung erforderlich
- Ausstellungsdauer Personalausweis: zwei bis drei Wochen
- Ausstellungsdauer vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit drei Monate): sofort
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Personalausweis/Reisepass
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkundefalls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind (z. Bsp. auf Grund von Heirat oder Namensänderung)
- bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklaerung-2024), nicht erforderlich / falls beide Elternteile anwesend sind oder falls Sie alleine sorgeberechtigt sind: tagesaktuelle Negativauskunft vom Jugendamt oder folgendes Formular: Dokumentenbeantragung – alleiniges Sorgerecht
Formulare
- ggf.
Gebühren
- Personalausweis (10 Jahre gültig): 37,00 €
- Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig): 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig): 10,00 €
Informationen beim Verlust/ Diebstahl des Personalausweises
- bei Verlust/ Diebstahl des Personalausweises/ vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet das Bürgerbüro zu informieren
- es genügt nicht, wenn Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen
- Personalausweis mit Online-Funktion:
- falls Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis so schnell wie möglich sperren lassen (auch telefonisch) (bitte telefonisch fett hinterlegen und folgenden Link hinterlegen https://www.bmi.bund.de/DE/service/sperrhotline-personalausweis/sperrhotline-personalausweis-node.html)
- Wiederauffinden des Dokumentes:
- Sie sind verpflichtet das Wiederauffinden zu melden
Rechtsgrundlagen